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   BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70   

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https://dejure.org/1970,687
BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70 (https://dejure.org/1970,687)
BAG, Entscheidung vom 04.11.1970 - 4 AZR 121/70 (https://dejure.org/1970,687)
BAG, Entscheidung vom 04. November 1970 - 4 AZR 121/70 (https://dejure.org/1970,687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Eingruppierungsakt - Gehaltstafel - Richtgehalt - Wehrdienst

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Zulage für Wehrdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 566
  • DB 1971, 533
  • AP TVG § 1 Auslegung Nr. 119
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70
    Auch diese Tarifklausel ist nach den allgemeinen in Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätzen auszulegen, nach denen Tarifverträge m ihren normativen Teilen wie Gesetze auszulegen sind# Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit der übereinstimmende Wille beider Tarifvertragsparteien in der betreffenden Tarifnorm seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 11, 35 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG, AP Nr. 4 u 10 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr# 96.

    1 9 8 ) Wenn in dem Tarifvertrag ein Begriff verwendet wird, der in dci Rechtstermmologie einen bestimmten Inhalt hat, ist, sofern sich nicht aus dem Tarifwortlaut selbst erkennbar etwas anderes ergibt, davon auszugehen, daß die Tarifvertragspaitoien den Begriff in seiner allgemeingültigen Bedeutung haben wiedergegeben und angewendet wissen wollen (BAG 5, 338 = AP Nr# 13 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Geltungsbereich und BAG 17, 95 - AP Nr. 4 zu § 8 TVG)# Hieroei.

    kann auch auf die Terminologie eines Gesetzes zuruckgegrxffen werden (BAG 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung) Schließ lich sind - wie überhaupt bei der Tarifauslegung - auch hier der tarifliche GesamtZusammenhang und die Anschauung der oeteiligten Berufskreise zu berücksichtigen (BAG AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 19.02.1965 - 1 AZR 237/64

    Einstufung eines Arbeitnehmers - Lohngruppen eines Tarifvertrages - Abgrenzbare

    Auszug aus BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70
    BAG 17, 95 « AP Nr# 4 zu § 8 TVG, AP Nr# 6 zu § 4 TVG Gel.

    1 9 8 ) Wenn in dem Tarifvertrag ein Begriff verwendet wird, der in dci Rechtstermmologie einen bestimmten Inhalt hat, ist, sofern sich nicht aus dem Tarifwortlaut selbst erkennbar etwas anderes ergibt, davon auszugehen, daß die Tarifvertragspaitoien den Begriff in seiner allgemeingültigen Bedeutung haben wiedergegeben und angewendet wissen wollen (BAG 5, 338 = AP Nr# 13 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Geltungsbereich und BAG 17, 95 - AP Nr. 4 zu § 8 TVG)# Hieroei.

  • BAG, 27.11.1958 - 2 AZR 9/58

    Verfallklausel - Tarifvertrag - Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze - Wille

    Auszug aus BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70
    Auch diese Tarifklausel ist nach den allgemeinen in Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätzen auszulegen, nach denen Tarifverträge m ihren normativen Teilen wie Gesetze auszulegen sind# Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit der übereinstimmende Wille beider Tarifvertragsparteien in der betreffenden Tarifnorm seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 11, 35 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG, AP Nr. 4 u 10 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr# 96.
  • BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59

    Entlassung wegen ungünstiger Witterung - Wiedereinstellung - Unabdingbarer

    Auszug aus BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70
    und 105 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr# 114 - 117 zu § i TVG Auslegung sowie.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Es steht aber im Ermessen der Betriebsvereinbarungsparteien, nur eine generelle Richtlinie zu erlassen, von der im Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. zu Tarifverträgen: BAG Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 105/09

    Tarifliche Öffnungsklausel - Zustimmungsvorbehalt zu einer abweichenden

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für zahlreiche Fälle derartiger Klauseln in Tarifverträgen entschieden (zB 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - Rn. 33, ZTR 2010, 525 (zu § 50 BAT); 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 8 Nr. 22 (zu § 15b BAT-KF); 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 92, BAGE 119, 1 (zu § 47 Abs. 8 BMT-AW O); 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe, AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1 (zu § 62 Abs. 5 MTL II); 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - zu B II 3 a der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4 (zu § 59 Abs. 5 BAT); 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 119 = EzA ArbPlSchG § 6 Nr. 2 (zu § 4 Abs. 1 GTV Metallindustrie Niedersachsen); ebenso aus der Literatur Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 88) .
  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Nach dem Wortlaut des § 13 Ziff. 6 MTV - Metall, von dem bei der Auslegung in erster Linie auszugehen ist, aber auch nach Sinn und Zweck der TarifvorSchrift (vgl. M G 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Aus legung; M G AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung), wird mit der Verdienst Sicherungsregelung bezweckt, dem auf einen geringer bezahlten Arbeitsplatz umgesetzten leistungsgeminderten Arbeitnehmer das bisherige Einkommen nach näherer Maßgabe des § 13 Ziff. 6 Buchst, b und c MTV-Metall zu sichern.

    Etwas anderes könnte sich aber aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergeben, d.h. aus dem inneren Zusammenhang und der Systematik der Tarifbestimmungen bzw. aus dem Tarifgefüge oder letztlich aus der Tarifgeschichte und der Tarifübung (BAG 18, 278 = AP Nr. 11? zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 24, 279 3 AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau).

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 764/78
    Nach dem Wortlaut des § 13 Ziff. 6 MTV - Metall, von dem bei der Auslegung in erster Linie auszugehen ist, aber auch nach Sinn und Zweck der TarifVorschrift (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung), wird mit der Ver dienst Sicherungsregelung bezweckt, dem auf einen geringer bezahlten Arbeitsplatz umgesetzten leistungsgeminderten Arbeitnehmer das bisherige Einkommen nach näherer Maßgabe des § 13 Ziff. 6 Buchst, b und c MTV-Metall zu sichern.

    Etwas anderes könnte sich aber aus dem tariflichen GesamtZusammenhang ergeben, d.h. aus dem inneren Zusammenhang und der Systematik der Tarifbestimmungen bzw. aus dem Tarifgefüge oder letztlich aus der Tarifgeschichte und der Tarifübung (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 24, 279 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau).

  • LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99

    Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG vom 4.11.70, 4 AZR 123/70; vom 11.12.74, 7 AZR 108/74, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 119, 124; BAG vom 12.09.84, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 628/88

    Tarifliches 13. Monatseinkommen bei unterbrochener Beschäftigung

    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterungen einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG München, 14.09.1995 - 2 Sa 212/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

    Wenn ein Tarifvertrag einen Begriff verwendet, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt hat, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeingültigen Bedeutung angewendet wissen wollen (BAG vom 4.11.1970 - 4 AZR 121/70 -, AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 86/81

    Freizeitausgleich für einen Hausarbeiter und Hofarbeiter eines Klinikums -

    Welche Bedeutung tarifliche Sollvorschriften haben, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung (Bl. 2)).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 662/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 661/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 380/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 670/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78

    Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung -

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 281/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 94/89

    Tarifliches 13. Monatseinkommen bei unterbrochener Beschäftigung - Anspruch auf

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 671/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 110/89
  • LAG München, 20.08.1987 - 4 Sa 222/87

    Anspruch auf tarifliche Jahressonderzahlung bei Ausscheiden vor dem

  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 603/80
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